Information
Allgemeines
Das Kompetenzteam bietet Ihnen eine Orientierung und konkrete Angebote für Ihre schulischen Fortbildungsbedarfe. Bitte informieren Sie sich über grundsätzliche Aspekte, Verfahren und Themenschwerpunkte.
Das Kompetenzteam der Stadt Bielefeld berät und unterstützt Schulen im Rahmen ihrer Konzeptarbeit.
Dabei stellen wir die Fortbildungen in den systemischen Zusammenhang der jeweiligen Schule.
Unser Beratungsverständnis setzt die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung des Antragsstellers voraus.
Unsere Arbeit orientiert sich an den definierten Qualitätsstandards für Schulen.
Dabei ist die Sicherung und Qualifikation der Moderatoren für uns eine wichtige Aufgabe.
Wir arbeiten kontinuierlich an einem Bildungsnetzwerk für die Region.
Die 4 Kernaufgaben der Kompetenzteams sind:
- Beratung bei der Fortbildungsplanung
- Fortbildungen, insbesondere in den Kernfächern
- Medienberatung
- Kooperationen mit kommunalen und anderen Partnern
Beratung
Wir beraten Sie bei:
- der Klärung Ihres Fortbildungsbedarfs
- der zeitlichen Planung
- der Einbindung Ihres Anliegens in den systemischen Zusammenhang
- Ihrem Evaluationsvorhaben
Untersützung
Wir unterstützen Sie:
- bei der Vermittlung von qualifizierten Moderator/innen
...und im Einzelfall - bei einer Prozessbegleitung bezogen auf Ihre angestrebten Ziele
- bei der Implementation der Fortbildung in den schulischen Alltag
Fortbildung
Wir vermitteln:
- Fortbildungen in den Schwerpunkten
Unterrichtsentwicklung | Individuelle Förderung | Medienbildung
und weiterer schulrelevanten Themen
- Moderator/innen von kommunalen Bildungspartnern
RAA, Schulpsychologische Beratungsstelle, Kirche, Universität, Stadtbibliothek, VHS, Medienzentrum,
Museen, Polizei
- Angebote von freien Anbietern
z. B. Supervision, Burn Out-Syndrom
Personalentwicklung / Organisationsentwicklung / Konfliktmanagement / Teamentwicklung
Vermittlung und Beauftragung
Die Fortbildungsangebote des Kompetenzteams sind für alle allgemeinbildende Schule grundsätzlich kostenlos. Lediglich anfallende Sach- und Fahrtkosten müssen aus dem Fortbildungsbudget der beauftragenden Schule geleistet werden.
Bei Vermittlungen an kommunale oder andere Bildungspartner müssen die Konditionen direkt zwischen Schule und Anbieter vereinbart werden.




